Stellen wir uns vor: Ein Techniker bekommt vom Auftraggeber die Kalkulation zu einem Nachtrag, dreißig Seiten, Einheitspreise, Stundensätze, Zuschläge. Er soll bis Mittag sagen, ob das plausibel ist. Er kopiert das PDF in ein Gratis-Chatfenster und schreibt: „Fass mir das zusammen und sag mir, wo die Preise auffällig sind." Zwei Minuten später hat er seine Antwort. Und die Kalkulation des Auftraggebers liegt auf einem Server, den weder er noch sein Chef kennt.
Das Beispiel ist konstruiert. Die Bausteine kennt aber jeder, der auf Baustellen arbeitet: Zeitdruck, ein fremdes Dokument, ein Werkzeug, das sofort antwortet.
Drei Merkmale, nicht ein Gefühl
Ob so etwas überhaupt ein Geschäftsgeheimnis betrifft, entscheidet nicht das Gefühl, sondern § 26b UWG. Dort stehen drei Merkmale. Die Information ist geheim, also den Leuten der Branche nicht allgemein bekannt und nicht ohne weiteres zugänglich. Sie hat kommerziellen Wert, weil sie geheim ist. Und der Inhaber schützt sie mit angemessenen Maßnahmen. Alle drei müssen zutreffen. Eine Kalkulation mit Einheitspreisen und Zuschlägen erfüllt die ersten beiden meist ohne Diskussion. Das dritte ist das interessante: Wer seine Preise offen herumliegen lässt, hat kein Geschäftsgeheimnis mehr. Und wer sie in ein Chatfenster kopiert, hilft beim Herumliegenlassen mit.
Wann Nutzung oder Offenlegung rechtswidrig ist, regelt § 26c UWG. Nach Abs. 2 Z 2 genügt ein Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder eine vertragliche Pflicht, das Geheimnis nicht offenzulegen oder nur beschränkt zu nutzen. Solche Klauseln stehen in fast jedem Bauvertrag. Der österreichische Text setzt die Richtlinie (EU) 2016/943 um, deren Art. 2 Nr. 1 dieselben drei Merkmale nennt.
Ob schon das Einfügen in ein Chatfenster eine Offenlegung ist, sagt das Gesetz nicht. Ich sehe es so: Sobald der Text beim Anbieter gespeichert und für Menschen lesbar ist, hat ihn ein Dritter. Was der damit tun darf, steht in den Kontobedingungen.
Was in den Kontobedingungen steht
Stand August 2026: OpenAI schreibt in seiner Hilfe zur Datennutzung, dass Inhalte aus den Diensten für Einzelpersonen wie ChatGPT und Codex zum Training verwendet werden können, außer man schaltet das ab; für Business, Enterprise und API wird standardmäßig nicht trainiert. Anthropic schreibt in seiner Datenschutzerklärung, dass Eingaben und Ausgaben zum Training verwendet werden können, außer man widerspricht in den Kontoeinstellungen; wer zustimmt, dessen Daten können laut Privacy Center bis zu fünf Jahre in der Trainingspipeline bleiben. Gelöschte Unterhaltungen verschwinden dort binnen 30 Tagen aus den Systemen.
Zwei Dinge daran. Erstens: Die Voreinstellung im Konto für Einzelpersonen ist bei beiden Training an. Zweitens: Auch wer Training abschaltet, hat den Text aus dem Haus gegeben. Er liegt beim Anbieter, er ist dort lesbar, bei Sicherheitsprüfungen wird er auch angesehen. Kein Training heißt nicht: nie da gewesen. Wo die Daten sonst noch hinwandern, steht in Wo Ihre Daten landen.
Im Frühjahr 2023 ging der Fall Samsung durch die Presse: Mitarbeiter sollen internen Quellcode in ChatGPT eingegeben haben, der Konzern schränkte die Nutzung daraufhin ein. Ich kenne dazu nur Zeitungsberichte und keinen Primärbeleg, deshalb steht der Fall hier als Erzählung, nicht als Beweis.
Warum ein Pauschalverbot nicht hilft
Wer nach so einem Fall alle Chatwerkzeuge verbietet, verschiebt das Problem aufs private Handy. Dort ist das Konto dann sicher ein Gratiskonto, und niemand im Betrieb weiß davon. Ein Verbot, das sich nicht durchsetzen lässt, ist eine Regel, die man selbst nicht ernst nimmt.
Besser ist eine kurze interne Regel, die vier Fragen beantwortet:
Welche Werkzeuge. Ein oder zwei freigegebene Konten, bei denen jemand die Bedingungen gelesen und das Training abgeschaltet hat. Alles andere nicht.
Welche Daten nie. Kalkulationen und Ausschreibungen von Auftraggebern nie im Wortlaut, auch nicht ins freigegebene Konto. Personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Bauherren. Zugangsdaten. Alles, was unter eine Vertraulichkeitsklausel fällt.
Was mit der Ausgabe passiert. Sie wird geprüft, bevor sie in ein Protokoll, ein Angebot oder eine Mail wandert. Wie ich das halte, steht in Wie ich eine Antwort prüfe.
Wer verantwortlich ist. Ein Name, keine Abteilung. Wer die Konten verwaltet, wer die Bedingungen einmal im Jahr nachliest, wen man fragt, bevor man etwas eintippt.
Die WKO stellt dafür einen Generator für KI-Richtlinien bereit, mit dem man so ein Dokument zusammenklickt. Er ist ein Hilfsmittel für den Anfang, kein Beleg für irgendetwas, und er ersetzt nicht, dass jemand die Punkte an den eigenen Betrieb anpasst.
Zurück zum Techniker. Er hätte den Kollegen gefragt, der den Nachtrag betreut, oder die Struktur ohne Preise und Namen eingegeben: „Ein Nachtrag mit dreißig Positionen, Regie und Material, worauf schaue ich zuerst?" Das beantwortet das Modell genauso gut. Und die Kalkulation bleibt dort, wo sie hingehört.