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Im Beruf · 5 von 7 Nr. 0041

Die Ausschreibung aus dem Textbaustein

Von Martin Kirschner · · 4 Minuten Lesezeit · Belege geprüft am

Ein Leistungsverzeichnis für eine Lüftungsanlage besteht aus standardisierten Positionen und eigenen Zusatztexten. Was ein Sprachmodell daran prüfen kann, was es nicht entscheiden darf, und welche Regeln aus Vergaberecht, LB-HT und Urheberrecht dabei mitlaufen.

Als Fachbauaufsicht bekommt man das Leistungsverzeichnis fertig auf den Tisch, meist als PDF und als Datei fürs AVA-Programm. Man liest es gegen die Pläne, und irgendwann stolpert man: Die Vorbemerkung zur Leistungsgruppe sagt, Luftleitungen werden nach Außenfläche abgerechnet, eine frei formulierte Position weiter hinten rechnet dieselben Leitungen nach Laufmeter. Beides steht im selben LV. Beide Texte hat vermutlich niemand nebeneinander gelegt, weil der eine aus dem Standard kommt und der andere aus dem letzten Projekt kopiert wurde.

Woraus ein LV heute besteht

Für die Haustechnik gibt es in Österreich eine standardisierte Leistungsbeschreibung, die LB-HT. Herausgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, aktuell ist die Version 014 vom Dezember 2025 (BMWET, LB Haustechnik1). Für eine Lüftungsanlage sind vor allem die Leistungsgruppen 50 (Lüftungsanlagen, Lüftungsgeräte, Ventilatoren), 54 (Luftleitungen, Einbauten, Luftdurchlässe) und 55 (Brandschutzklappen) einschlägig (Übersicht der Leistungsgruppen2). Dazu kommen die Positionen, die es im Standard nicht gibt: das Sondergerät, die besondere Einbausituation, der Text, den der Planer selbst schreibt.

Genau an dieser Naht entstehen die Widersprüche. Die LB-HT regelt in ihren ständigen Vorbemerkungen sogar, was bei Widersprüchen im LV gilt: zuerst der Positionstext, dann das Stichwort, dann die Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe, der Leistungsgruppe, zuletzt die der Leistungsbeschreibung (Ständige Vorbemerkungen der LB, Punkt 23). Wer diese Reihenfolge kennt, weiß, warum ein schlampiger Positionstext schwerer wiegt als eine schlampige Vorbemerkung: Er gewinnt. Gültig ist allerdings die Fassung, die im konkreten Vertrag vereinbart wurde, und die kann eine andere Reihenfolge festlegen. Ich sehe deshalb zuerst nach, welche Vorbemerkungen dem LV tatsächlich zugrunde liegen.

Was ein Sprachmodell hier kann

Drei Dinge, und alle drei sind Leseaufgaben, keine Entscheidungen.

Frühere Positionen finden. Wer seine eigenen LVs der letzten Jahre in einer Wissensdatenbank hat, fragt: Wie haben wir das Wärmerückgewinnungsgerät mit Rotationstauscher zuletzt beschrieben? Und bekommt die Position samt Projekt und Datum, statt in alten Ordnern zu blättern.

Vorbemerkungen gegen Positionen lesen. Das Modell bekommt die Vorbemerkungen der Leistungsgruppe und alle frei formulierten Positionen und soll auflisten, wo eine Abrechnungsregel, ein Lieferumfang oder eine Qualitätsangabe zweimal und verschieden vorkommt. Das ist die Aufgabe aus dem ersten Absatz. Der Mensch hätte sie auch gelöst, nur nicht auf Seite 140.

Einheiten und Mengen plausibilisieren. Stück statt Meter, Quadratmeter statt Kilogramm, eine Menge, die um den Faktor zehn neben dem Plan liegt. Wie so ein Abgleich gegen den Plan aussieht, steht im Beitrag Fünfzig Pläne gegen das Leistungsverzeichnis.

Was das Modell nicht kann: entscheiden, ob die Anlage einen Rotationstauscher oder einen Plattentauscher braucht, ob die Brandschutzklappe in dieser Wand überhaupt hingehört, ob eine Position fehlt, weil sie im Plan nicht auftaucht. Das ist Planung. Ein Modell, das dazu Vorschläge macht, macht Vorschläge aus fremden Projekten, nicht aus diesem.

Die Regeln, die mitlaufen

Vergaberecht. Für öffentliche Auftraggeber verlangt das BVergG 2018, dass Leistungen bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung so eindeutig, vollständig und neutral beschrieben werden, dass die Angebote vergleichbar sind (§ 104 Abs. 1 BVergG 2018, RIS4). Und wo es standardisierte Leistungsbeschreibungen gibt, ist darauf Bedacht zu nehmen (§ 105 Abs. 35). Ein Widerspruch wie der oben verträgt sich mit „eindeutig“ schlecht.

Die Version. Ein LV zitiert die LB-HT mit Versionsnummer, die ständigen Vorbemerkungen tun das in Punkt 1 selbst. Wer ein Modell alte Positionen suchen lässt, muss wissen, aus welcher Version die stammen. Das Ministerium veröffentlicht zu den Versionen Änderungsberichte, und eine Position mit derselben Nummer kann heute anders lauten als vor drei Versionen.

Urheberrecht. Die Rechte an der LB-HT liegen beim BMWET, die Nutzung zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen ist ausdrücklich zulässig. Anders sieht es bei den Zusatztexten aus fremden LVs aus: Sprachwerke aller Art sind Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, wenn sie eigentümliche geistige Schöpfungen sind (§ 1 und § 2 UrhG, RIS6). Ein sorgfältig ausformulierter Positionstext eines anderen Planungsbüros kann darunter fallen. Ein kurzer, technisch ohnehin vorgegebener Satz eher nicht, weil ihm die eigentümliche Schöpfung fehlt. Wo die Grenze verläuft, entscheidet der Einzelfall und nicht die Textlänge. Was ein Modell aus solchen Texten zusammensetzt, ist deshalb nicht automatisch frei. Mehr dazu im Beitrag Wem gehört, was die KI schreibt.

Darauf achte ich

  • Standardpositionen und eigene Positionen getrennt halten. Nur die eigenen sind eine Prüfaufgabe.
  • Das Modell listet Fundstellen, mit Positionsnummer. Ohne Nummer prüfe ich nichts nach.
  • Jede gefundene Doppelung wird nach der Widerspruchsreihenfolge der LB-HT eingeordnet, bevor jemand sie behebt.
  • Fremde LVs sind Lesestoff, kein Steinbruch.

Quellen

  1. 1BMWET, LB Haustechnik bmwet.gv.at
  2. 2Übersicht der Leistungsgruppen bmwet.gv.at
  3. 3Ständige Vorbemerkungen der LB, Punkt 2 bmwet.gv.at
  4. 4§ 104 Abs. 1 BVergG 2018, RIS ris.bka.gv.at
  5. 5§ 105 Abs. 3 ris.bka.gv.at
  6. 6§ 1 und § 2 UrhG, RIS ris.bka.gv.at

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