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Im Beruf Nr. 0043

Zwölf Seiten Mehrkosten

Eine Mehrkostenforderung gegen Leistungsverzeichnis, Vorbemerkungen, Vertrag und Bautagebuch zu legen ist Vergleichsarbeit, und die kann ein Sprachmodell vorbereiten. Ob die Forderung berechtigt ist, entscheidet weiter der Bauleiter, und was nicht im Bautagebuch steht, findet auch das beste Werkzeug nicht.

· 3 Minuten Lesezeit · Nachtrag, Fachbauaufsicht, Bautagebuch, Prüfen

Der Nachtrag kommt als PDF, wie fast alles am Bau. Zwölf Seiten: Begründung, Ausmaß, Stundenlisten, eine Summe auf der letzten Seite. Wer ihn prüfen soll, braucht vier Unterlagen daneben: das Leistungsverzeichnis, die Vorbemerkungen, den Vertrag und das Bautagebuch. In der Fachbauaufsicht habe ich solche Nachmittage oft gehabt. Der größte Teil der Zeit geht nicht für das Denken drauf, sondern für das Suchen.

Drei Fragen, zwei davon sind Vergleichsarbeit

Bei einer Mehrkostenforderung stellen sich drei Fragen. Erstens: Steckt die Leistung schon im Vertrag? Das steht in den Positionen, in den Vorbemerkungen, bei den Nebenleistungen. Zweitens: Wurde die Leistung tatsächlich erbracht, in diesem Umfang, an diesen Tagen, mit diesen Leuten? Das steht im Bautagebuch und in den Regieberichten, oder es steht nirgends. Drittens: Ist die Forderung dem Grunde nach berechtigt, fällt die Abweichung also in die Sphäre des Auftraggebers? Das ist eine Frage des Vertrags und der Werkvertragsnorm, und die beantwortet der Bauleiter, kein Programm.

Die ersten beiden Fragen sind Vergleichsarbeit. Text gegen Text, Zeile gegen Zeile. Genau dafür taugt ein Sprachmodell, wenn man ihm die Unterlagen gibt und ihm verbietet, ohne Fundstelle zu antworten. Bei der Angebotsprüfung, die ich gebaut habe, sind aus rund 25 Minuten je Angebot etwa zwei geworden. Ein Nachtrag ist dieselbe Übung mit einer Unterlage mehr, und so würde ich ihn heute anlegen: Das Modell legt die Forderung neben LV, Vorbemerkungen und Vertrag und markiert, was dort schon enthalten ist. Position 14 des Nachtrags, Stemmarbeiten, steht in Vorbemerkung 3.2 als Nebenleistung. Zu Regiebericht 7 gibt es im Bautagebuch für diesen Tag keinen Eintrag. Die Baustelleneinrichtung ist auf Seite 4 und noch einmal auf Seite 9 angesetzt. Das sind erfundene Beispielzeilen, aber so müssen die Meldungen aussehen: jede mit Seite und Position, damit ich nachschlage statt glaube.

Rechnen lasse ich das Modell nicht. Stunden mal Stundensatz, Aufschläge, Summen: das macht ein Programm, aus den Gründen, die im Beitrag Was ein Sprachmodell nicht kann stehen. Und ob die Firma für die Umlegung Geld bekommt, entscheidet niemand am Bildschirm allein.

Was Gesetz und Norm dazu sagen

Die Grundlage steht im ABGB. § 1168 sagt, verkürzt: Unterbleibt die Ausführung des Werkes aus Umständen, die auf Seite des Bestellers liegen, gebührt dem Unternehmer trotzdem das Entgelt, wenn er leistungsbereit war, abzüglich dessen, was er sich durch das Unterbleiben erspart oder anderweitig verdient hat. Wer durch solche Umstände Zeit verliert, bekommt eine angemessene Entschädigung (§ 1168 ABGB im RIS).

Was daraus auf der Baustelle wird, regelt der Vertrag. In Österreich ist das bei Bauleistungen, jedenfalls in den Verträgen, die ich gesehen habe, meist die vereinbarte ÖNORM B 2110, aktuelle Ausgabe vom 1. Mai 2023 (Austrian Standards, Shop). Schon die Ausgabe 2013 ordnete Leistungsabweichungen der Sphäre des Auftraggebers oder des Auftragnehmers zu. Die Gliederung mit dem eigenen Abschnitt „Leistungsabweichung und ihre Folgen" und die Sphärentabelle zeigt Austrian Standards in der frei zugänglichen Fachinformation 17 von 2017. Den Normtext selbst muss man kaufen, und für die Prüfung braucht man ihn auch. Ein Modell, das die Norm nicht vorliegen hat, rät. Wie ich mit Normen umgehe, steht in Normen fragt man nicht, man schlägt sie nach.

Der Hebel liegt am ersten Tag

Das Ernüchternde an der ganzen Prüfung: Sie ist nur so gut wie die Dokumentation, die schon da ist. Ein Regiebericht, der drei Wochen nach der Arbeit geschrieben wurde, lässt sich gegen kein Bautagebuch halten, wenn das Bautagebuch für diese Woche leer ist. Kein Werkzeug kann später finden, was nie aufgeschrieben wurde. Darauf achte ich seither:

  • Das Bautagebuch wird täglich geführt, mit Leuten, Geräten, Wetter, Behinderungen. Auch an Tagen, an denen nichts Besonderes war.
  • Regieberichte werden zeitnah gegengezeichnet oder zeitnah beeinsprucht. Beides ist besser als liegen lassen.
  • Jede Anordnung, die Geld kosten kann, steht schriftlich, mit Datum.
  • Das Modell bekommt nur diese Unterlagen und muss jede Meldung mit einer Fundstelle belegen. Was es ohne Fundstelle behauptet, zählt nicht.
  • Gerechnet wird mit dem Programm, entschieden vom Bauleiter.

Das Modell macht die Prüfung schneller. Ohne das Bautagebuch gibt es nichts zu prüfen.

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