Der Nachtrag kommt als PDF, wie fast alles am Bau. Zwölf Seiten: Begründung, Ausmaß, Stundenlisten, eine Summe auf der letzten Seite. Wer ihn prüfen soll, braucht vier Unterlagen daneben: das Leistungsverzeichnis, die Vorbemerkungen, den Vertrag und das Bautagebuch. In der Fachbauaufsicht habe ich solche Nachmittage oft gehabt. Der größte Teil der Zeit geht nicht für das Denken drauf, sondern für das Suchen.
Drei Fragen, zwei davon sind Vergleichsarbeit
Bei einer Mehrkostenforderung stellen sich drei Fragen. Erstens: Steckt die Leistung schon im Vertrag? Das steht in den Positionen, in den Vorbemerkungen, bei den Nebenleistungen. Zweitens: Wurde die Leistung tatsächlich erbracht, in diesem Umfang, an diesen Tagen, mit diesen Leuten? Das steht im Bautagebuch und in den Regieberichten, oder es steht nirgends. Drittens: Ist die Forderung dem Grunde nach berechtigt? Das ist eine Frage des Vertrags und der Vertragsbedingungen, und die beantwortet der Bauleiter, kein Programm.
Die ersten beiden Fragen sind Vergleichsarbeit. Text gegen Text, Zeile gegen Zeile. Genau dafür taugt ein Sprachmodell, wenn man ihm die Unterlagen gibt und ihm verbietet, ohne Fundstelle zu antworten. Bei der Angebotsprüfung, die ich gebaut habe, sind aus rund 25 Minuten je Angebot etwa zwei geworden. Für diese beiden Fragen ist das dieselbe Übung mit einer Unterlage mehr, die dritte kommt beim Angebot nicht vor. So würde ich einen Nachtrag heute anlegen: Das Modell legt die Forderung neben LV, Vorbemerkungen und Vertrag und markiert, was dort schon enthalten ist. Position 14 des Nachtrags, Stemmarbeiten, steht in Vorbemerkung 3.2 als Nebenleistung. Zu Regiebericht 7 gibt es im Bautagebuch für diesen Tag keinen Eintrag. Das sind erfundene Beispielzeilen, aber so müssen die Meldungen aussehen: mit Seite und Position, damit ich nachschlage statt glaube.
Rechnen lasse ich das Modell nicht. Stunden mal Stundensatz, Aufschläge, Summen: das macht ein Programm, aus den Gründen, die im Beitrag Was ein Sprachmodell nicht kann stehen. Und ob die Firma das Geld bekommt, entscheidet niemand am Bildschirm allein.
Was das Gesetz dazu sagt
Die Grundlage steht im ABGB, § 1168 sagt verkürzt: Unterbleibt die Ausführung des Werkes aus Umständen, die auf Seite des Bestellers liegen, gebührt dem Unternehmer trotzdem das Entgelt, wenn er leistungsbereit war, abzüglich dessen, was er sich durch das Unterbleiben erspart oder anderweitig verdient hat. Wer durch solche Umstände Zeit verliert, bekommt eine angemessene Entschädigung (§ 1168 ABGB im RIS1).
Der Hebel liegt am ersten Tag
Das Ernüchternde an der ganzen Prüfung: Sie ist nur so gut wie die Dokumentation, die schon da ist. Ein Regiebericht, der drei Wochen nach der Arbeit geschrieben wurde, lässt sich gegen kein Bautagebuch halten, wenn das Bautagebuch für diese Woche leer ist. Darauf achte ich seither:
- Das Bautagebuch wird täglich geführt, mit Leuten, Geräten, Wetter, Behinderungen. Auch an Tagen, an denen nichts Besonderes war.
- Regieberichte werden zeitnah gegengezeichnet oder beeinsprucht, nicht liegen gelassen.
- Jede Anordnung, die Geld kosten kann, steht schriftlich, mit Datum.
- Das Modell bekommt nur diese Unterlagen und muss jede Meldung mit einer Fundstelle belegen. Was es ohne Fundstelle behauptet, zählt nicht.
- Gerechnet wird mit dem Programm, entschieden vom Bauleiter.
Das Modell macht die Prüfung schneller. Ohne das Bautagebuch gibt es nichts zu prüfen.
Quellen
- 1§ 1168 ABGB im RIS ris.bka.gv.at