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Recht · 3 von 11 Nr. 0016

KI-Kompetenz im Betrieb, was Artikel 4 verlangt und was nicht

Von Martin Kirschner · · 2 Minuten Lesezeit · Belege geprüft am

Seit Februar 2025 müssen Betriebe, die KI einsetzen, für die KI-Kompetenz ihrer Leute sorgen. Was das heißt, was es nicht heißt, und was aus meiner Sicht in eine Schulung gehört.

Seit 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung: Wer KI-Systeme einsetzt, muss Maßnahmen ergreifen, die KI-Kompetenz der damit arbeitenden Leute zu fördern. Das gilt für jeden Betrieb, in dem jemand ChatGPT für Angebote oder Übersetzungen verwendet, nicht nur für Software-Firmen.

Was der Artikel nicht verlangt

Keine Prüfung, kein Zertifikat, keinen Kurs mit Stundenzahl. Ursprünglich stand dort, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" sei sicherzustellen. Der Digital Omnibus hat das gestrichen: Verlangt sind jetzt Maßnahmen zur Förderung, ein bestimmtes Niveau schreibt die Verordnung nicht mehr vor (EU-Kommission, Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz1, abgerufen am 19. August 2026). Wie ein Betrieb das macht, bleibt ihm überlassen. Eine dokumentierte Einweisung ist der übliche Nachweis, weil sie im Zweifel zeigt, dass man sich darum gekümmert hat.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 4, konsolidierte Fassung seit 27. Juli 20262

Was aus meiner Sicht hineingehört

Ich habe solche Einweisungen für mich und Kollegen zusammengestellt, ohne Folienschlacht. Drei Dinge machen den Unterschied:

Beispiele aus dem eigenen Betrieb. Nicht „ein Unternehmen könnte", sondern das Angebot vom letzten Dienstag, der Prüfbericht von Halle 3. Wer sein eigenes Dokument in ein Werkzeug gibt und sieht, was herauskommt, versteht mehr als in drei Stunden Theorie.

Die Regeln, kurz und schriftlich. Was darf in ein öffentliches KI-Werkzeug eingegeben werden und was nicht: Kundendaten, Personaldaten, Vertragsinhalte, Preise. Wie prüft man ein Ergebnis, bevor es das Haus verlässt. Wo liegt die Haftung, wenn die KI danebenliegt. Das passt auf eine Seite. Ohne diese Seite entscheidet jeder selbst, was er in welches Werkzeug tippt, und genau das ist das Risiko.

Die Grenzen zeigen. Ein Sprachmodell, das selbstsicher etwas erfindet, ist die beste Lektion. Ich lasse es in der Einweisung absichtlich vorführen: eine Frage stellen, deren Antwort man kennt, und schauen, was passiert. Danach glaubt niemand mehr blind.

Was das nicht ist

Kein Freibrief. Eine dokumentierte Einweisung zeigt, dass man sich gekümmert hat. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt nach dem Wortlaut vom Einsatzzweck und von den Vorkenntnissen der Beschäftigten ab, und beides ändert sich. Ich halte es deshalb nicht für erledigt, sondern für einen Stand, der bei jeder neuen Anwendung nachgezogen gehört. Und wer eine Anwendung mit hohem Risiko betreibt, etwa in der Personalauswahl, hat mit Artikel 4 gerade erst angefangen. Die eigentlichen Hochrisiko-Pflichten greifen seit der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/17443 erst am 2. Dezember 2027, für Sicherheitsbauteile in regulierten Produkten am 2. August 2028.

Quellen

  1. 1EU-Kommission, Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz digital-strategy.ec.europa.eu
  2. 2Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 4, konsolidierte Fassung seit 27. Juli 2026 eur-lex.europa.eu
  3. 3(EU) 2026/1744 eur-lex.europa.eu

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