Beitrag · KI-Kompetenz im Team

KI-Kompetenz im Betrieb, was Artikel 4 verlangt und was nicht

Seit Februar 2025 müssen Betriebe, die KI einsetzen, für die KI-Kompetenz ihrer Leute sorgen. Was das heißt, was es nicht heißt, und was aus meiner Sicht in eine Schulung gehört.

· 2 Minuten Lesezeit · EU-KI-Verordnung, Schulung, Recht

Seit 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung: Wer KI-Systeme einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Leute, die damit arbeiten, ausreichend KI-Kompetenz haben. Das gilt für jeden Betrieb, in dem jemand ChatGPT für Angebote oder Übersetzungen verwendet, nicht nur für Software-Firmen.

Was der Artikel nicht verlangt

Keine Prüfung, kein Zertifikat, keinen Kurs mit Stundenzahl. Der Text spricht von „Maßnahmen", um ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" sicherzustellen, abgestimmt auf Vorwissen, Kontext und die betroffenen Personen. Wie ein Betrieb das macht, bleibt ihm überlassen. Eine dokumentierte Einweisung ist der übliche Nachweis, weil sie im Zweifel zeigt, dass man sich darum gekümmert hat.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 4

Was aus meiner Sicht hineingehört

Ich habe solche Einweisungen für mich und Kollegen zusammengestellt, ohne Folienschlacht. Drei Dinge machen den Unterschied:

Beispiele aus dem eigenen Betrieb. Nicht „ein Unternehmen könnte", sondern das Angebot vom letzten Dienstag, der Prüfbericht von Halle 3. Wer sein eigenes Dokument in ein Werkzeug gibt und sieht, was herauskommt, versteht mehr als in drei Stunden Theorie.

Die Regeln, kurz und schriftlich. Was darf in ein öffentliches KI-Werkzeug eingegeben werden und was nicht: Kundendaten, Personaldaten, Vertragsinhalte, Preise. Wie prüft man ein Ergebnis, bevor es das Haus verlässt. Wo liegt die Haftung, wenn die KI danebenliegt. Das passt auf eine Seite. Ohne diese Seite entscheidet jeder selbst, was er in welches Werkzeug tippt, und genau das ist das Risiko.

Die Grenzen zeigen. Ein Sprachmodell, das selbstsicher etwas erfindet, ist die beste Lektion. Ich lasse es in der Einweisung absichtlich vorführen: eine Frage stellen, deren Antwort man kennt, und schauen, was passiert. Danach glaubt niemand mehr blind.

Was das nicht ist

Kein Freibrief. Wer die Einweisung dokumentiert hat, hat Artikel 4 erfüllt, aber noch keine funktionierende KI-Anwendung. Und wer eine Anwendung mit hohem Risiko betreibt, etwa in der Personalauswahl, hat mit Artikel 4 gerade erst angefangen. Dafür gelten seit August 2026 die eigentlichen Pflichten der Verordnung.

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