Reihe · Teil 3 von 5 · Recht und Pflichten

Wem gehört, was die KI schreibt?

Rein maschinell erzeugte Inhalte sind in Österreich nicht urheberrechtlich geschützt. Was das für Betriebe bedeutet, und wo die eigentliche Gefahr lauert.

· 2 Minuten Lesezeit · Urheberrecht, Recht, Praxis

Die Frage kommt meist zu spät, nämlich wenn der Text schon im Prospekt steht: Darf ich das überhaupt verwenden? Und gehört es mir?

Zwei Antworten, und die zweite ist die unangenehmere.

Was rein maschinell entsteht, ist nicht geschützt

Das österreichische Urheberrecht schützt „eigentümliche geistige Schöpfungen". Nach herrschender Auffassung setzt das einen Menschen voraus. Eine Maschine schafft im Rechtssinn kein Werk.

Für die Praxis heißt das: Ein Text oder Bild, das ohne nennenswerten menschlichen Beitrag entstanden ist, hat keinen Urheberrechtsschutz. Sie dürfen es verwenden. Aber jeder andere darf es auch. Sie können niemandem verbieten, Ihr KI-Logo zu übernehmen.

Sobald ein Mensch schöpferisch eingreift, also auswählt, umbaut, ergänzt, kann Schutz an diesem menschlichen Anteil entstehen. Wo genau die Grenze liegt, ist im Einzelfall unklar und in vielen Ländern noch nicht ausjudiziert.

Konsequenz für einen Betrieb: Alles, was Wiedererkennungswert haben soll, also Logo, Bildmarke, prägende Gestaltung, würde ich nicht rein maschinell erzeugen lassen. Nicht wegen eines Verbots, sondern weil man es dann nicht schützen kann.

Die eigentliche Gefahr liegt am anderen Ende

Viel wichtiger als die Frage, wem die Ausgabe gehört, ist die Frage, was in der Ausgabe steckt.

Modelle sind mit Material trainiert, an dem Rechte Dritter bestehen. Meistens erzeugen sie etwas Neues. Manchmal aber geben sie etwas nahezu wörtlich wieder, besonders bei bekannten Texten, Liedzeilen, Programmcode oder markanten Bildmotiven. Wer das ungeprüft veröffentlicht, verletzt möglicherweise fremde Rechte, ohne es zu merken.

Und die Haftung liegt bei dem, der veröffentlicht. Nicht beim Modellanbieter.

Praktische Regel: Bei allem, was nach außen geht, prüfe ich auf Ähnlichkeit. Bei Texten reicht eine Suchmaschine mit einem markanten Satz. Bei Bildern die Rückwärtssuche. Das kostet zwei Minuten.

Was Sie hineingeben, ist auch ein Thema

Der umgekehrte Weg wird oft vergessen: Wenn ich eine fremde Norm, ein Herstellerhandbuch oder einen zugekauften Fachtext in ein KI-Werkzeug lade, ist das eine Nutzung, die von der Lizenz gedeckt sein muss. Bei Normen ist das regelmäßig ein Thema, weil sie kostenpflichtig sind und die Nutzungsbedingungen die Weitergabe einschränken.

Für eine eigene Wissensdatenbank im Haus ist die Lage anders als beim Hochladen in ein öffentliches Werkzeug. Genau deshalb baue ich solche Systeme so, dass die Dokumente das Haus nicht verlassen.

Drei Regeln, die bei mir gelten

  1. Nichts ungeprüft veröffentlichen. Zwei Minuten Ähnlichkeitsprüfung bei allem, was nach außen geht.
  2. Nichts hineinladen, wofür die Lizenz fehlt. Besonders bei Normen und zugekauften Werken.
  3. Kein Alleinstellungsmerkmal aus der Maschine. Was schützbar sein soll, braucht einen menschlichen Anteil, der diesen Namen verdient.

Rechtsberatung ist das keine. Wenn es um viel geht, fragt man jemanden, der dafür einsteht.

Alle Beiträge

Fragen dazu?

Schreiben Sie mir. Ich beantworte Fragen, wenn ich kann.

Zum Kontakt