Brandschutz · Löschwasser
Wie viel Löschwasser das Objekt braucht.
Die Gemeinde stellt den Grundschutz aus dem Ortsnetz. Braucht der Brandabschnitt mehr, muss der Betreiber den Rest bereitstellen, zum Beispiel in einem Löschwasserbehälter für 90 Minuten.
ErgebnisZahl anklicken: Rechenweg
Objekt
Brandschutz im ObjektTabelle 2
Grundschutz der GemeindeTabelle 1
Eingabe: Pkt 3.2 erfüllt, also 90 min sichergestellt und Entnahmestellen höchstens 150 m vom Objekt?
Eingabe: Grundschutz gemäß Tabelle 1 vorhanden? Nur dann mindern die Anlagen aus Tabelle 2 die Brandfläche (Pkt 4.2).
Entnahmestelle des Betreibers
Nach TRVB F 137:2003. Diese Ausgabe ist überholt: Sie wurde durch TRVB 137/21 (F), Ausgabe September 2021, ersetzt, in der sich die spezifischen Löschwasserraten geändert haben. Hier wird weiterhin die Ausgabe 2003 gezeigt, weil die neue nicht vorliegt. Landesgesetze können andere Werte festlegen. Vereinfacht: ein Brandabschnitt mit einer Nutzung (keine Stoffmischung nach Pkt 4.1.2), Gebäude als Rechteck gezeichnet. Rate des Ortsnetzes und die beiden Voraussetzungen sind Eingaben (hier Beispielwerte); im Projekt gilt die Auskunft des Wasserversorgers. Behälter und Teich im Plan als Zeichen, nicht maßstäblich. Ersetzt keinen Nachweis.